Ganz gleich welche Unternehmenskultur in Ihrem Unternehmen vorherrscht, egal ob Sie im Büro am Schreibtisch sitzen oder Ihre Arbeit körperlich anstrengend ist: Für Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, ist der Wiedereinstieg in den Job während oder nach der Behandlung ein wichtiger Schritt.

Denn Arbeit kann bei der Strukturierung des Alltags unterstützen und zu einem regelmäßigen Schlaf-Wachrhythmus beitragen. Zudem bietet sich durch den Arbeitsplatz die Gelegenheit zum sozialen Austausch mit Kolleg:innen. Außerdem ist es ein positives Gefühl, seine Aufgaben erfolgreich zu erledigen und abzuhaken. So können Betroffene Halt und Energie aus ihrem Arbeitsalltag schöpfen.
Auf der anderen Seite kann sich der Arbeitsalltag mit Depression aber auch belastend auswirken, vor allem wenn es depressionsbedingt schwerfällt, sich zu konzentrieren. Hierbei ist es hilfreich, sich in kleinen Schritten wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern und geduldig mit sich selbst zu sein.12
Bei akuten seelischen Problemen erreichen Sie die Telefonseelsorge kostenfrei und 24h lang unter 0800-1110111 oder 0800-1110222.
Wer sich mit Geduld und Nachsicht etwas schwertut, kann beruhigt sein: Es ist charakteristisch, dass Menschen mit einer depressiven Störung über Jahre hinweg eher hart und streng mit sich selbst umgegangen sind. Wenn dies auch bei Ihnen der Fall ist, können Sie Folgendes probieren: Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine schwere Grippe, die Sie für eine Zeit außer Gefecht setzt. Wie viel würden Sie sich dann abverlangen? Durch jede Erkrankung kann es zu Einschränkungen kommen, die es erfordern, eine Weile kürzerzutreten, um in Ruhe wieder gesund zu werden. Das ist bei einer Depression genauso wie bei anderen Krankheiten auch. Hören Sie deshalb auf Ihren Körper und achten Sie auf Ihre Grenzen, um weiter zu genesen. Dazu gehört auch, dass Sie sich krankmelden, wenn dies erforderlich ist – im Büro wie auch im Homeoffice. Machen Sie sich bewusst, dass es seine Zeit braucht, bis Sie nach einer Erkrankung wieder vollständig bei Kräften sind.3
Langanhaltender Stress (Dauerstress) kann zu ähnlichen Symptomen wie bei einer Depression führen. Dazu gehören unter anderem Schlafstörungen, Appetitverlust, Kopf- und Rückenschmerzen, Angstzustände und Mutlosigkeit. Während Stress beispielsweise durch körperliche Aktivität oder Entspannungstechniken abgebaut werden kann, müssen depressive Erkrankungen jedoch häufig zusätzlich psychotherapeutisch und/oder medikamentös behandelt werden. Bislang ist noch nicht genau geklärt, wie die Wechselwirkungen zwischen Stress und einer Depression ablaufen. Jedoch scheint Dauerstress an der Entwicklung von depressiven Erkrankungen beteiligt sein zu können.4
Das sogenannte Burnout-Syndrom zeichnet sich dadurch aus, dass ähnliche Symptome wie bei einer Depression auftreten können, wie zum Beispiel starke Erschöpfung, verringerte Leistungsfähigkeit und Niedergeschlagenheit. Diese sind jedoch meistens auf erhöhten beruflichen Stress und Belastung zurückzuführen. Bei einer Depression hingegen betreffen die negativen Empfindungen alle Lebensbereiche, nicht nur die Arbeit. Depressionssymptome wie Hoffnungslosigkeit, Selbstzweifel und Suizidgedanken gehören nicht zu den typischen Burnout-Symptomen.
Häufig bedingen sich beide Störungen gegenseitig. Ein Burnout-Syndrom kann sowohl ein Anzeichen für eine beginnende Depression sein als auch einen Risikofaktor darstellen. Allerdings gibt es noch keine einheitlichen Diagnosekriterien für das Burnout-Syndrom. In der Internationalen Leitlinie zur Klassifikation von Krankheiten ICD-10 wird es als Rahmen- oder Zusatzdiagnose geführt, nicht als eigene Krankheit.5
Selbsttests im Internet können einen Verdacht erhärten und Betroffenen den Anstoß geben, Hilfe zu suchen. Bei Verdacht auf eine Erkrankung sollte die Diagnose aber immer von einer Ärztin oder einem Arzt gestellt werden.
Manche Betroffene machen sich – gerade vor ihrer Rückkehr in den Job – Gedanken, wie Kolleg:innen, Mitarbeiter:innen und Vorgesetzte reagieren, wenn sie von der Erkrankung erfahren. Hier kann es hilfreich sein, wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstelle jemanden finden, dem Sie vertrauen, der Sie versteht und mit dem Sie offen reden können. Dabei könnte es sich zum Beispiel um eine:n Kolleg:in handeln, eine Person aus dem Betriebsrat, eine:n Arbeitspsycholog:in oder den:die Betriebsärzt:in. Dies gilt ganz besonders, wenn Sie den Eindruck haben, dass Personen aus Ihrem Arbeitsumfeld sich gegen Sie wenden. Suchen Sie, wenn möglich, zeitnah das Gespräch, um Unsicherheiten auf beiden Seiten aus dem Weg zu räumen.
Es empfiehlt sich zudem verschiedene Szenarien mit Ihrem:Ihrer behandelnden Psychiater:in oder Psychotherapeut:in zu besprechen. Mit ihm:ihr können Sie Gesprächssituationen auf der Arbeit trainieren — aber auch, wenn sie sich zum Beispiel gegenüber Ihren Eltern oder Freund:innen öffnen wollen, können sie diese Situation therapeutisch durchspielen.3
Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Diagnose zu informieren. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Psychotherapeut:innen und auch auf Ihrer Krankschreibung für den Arbeitgeber (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist die Krankheit nicht vermerkt. Ihr Arbeitgeber hat nur in Ausnahmefällen Anspruch darauf, Ihre Erkrankung zu erfahren. Das könnte zum Beispiel eintreten, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt.6
Für eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Über 6 Wochen hinaus übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Gehalts, welches dann noch 70-90 % des Bruttolohns beträgt und sich Krankengeld nennt.
Eine krankheitsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt selten und nur unter sehr speziellen Umständen infrage.7
Für den Fall, dass Sie ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, gibt es verschiedene Angebote zur beruflichen Rehabilitation beziehungsweise Umschulung. Welcher Träger für die Kosten der Maßnahmen verantwortlich ist, muss dann individuell entschieden werden.8910
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank waren und wieder in Ihren Job zurückkehren, haben Sie das Recht auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement - die Wiedereingliederung. Während dieses Prozesses wird die individuelle Situation zusammen mit dem:der Betroffenen genau analysiert und versucht den optimalen Weg für den Wiedereinstig ins Berufsleben zu finden. Das kann zum Beispiel die schrittweise Rückkehr oder die Befreiung von bestimmten Tätigkeiten sein. Sie können jedoch auch direkt wieder so arbeiten wie vor Ihrer Erkrankung. Empfehlenswert ist, dies im Vorfeld ärztlich abzuklären.11
Für die schrittweise erfolgende Rückkehr in den Job bietet sich neben dem BEM unter Umständen auch das sogenannte „Hamburger Modell“ an. Einzelheiten zu den unterschiedlichen Möglichkeiten finden Sie per Klick auf den entsprechenden Button. Im dritten Abschnitt lesen Sie Informationen zu allen wichtigen Dingen, die Sie beachten sollten, falls Sie im normalen Arbeitsalltag eine ambulante Therapie machen.
Menschen mit einer Depression werden häufig über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. Wenn dann nach einiger Zeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird, kann das mehr als hilfreich sein, denn ein beruflicher Alltag bringt Struktur und Anerkennung mit sich und stärkt auch das Selbstwertgefühl. Ins Unternehmen zurückzukehren, wieder seinen bisherigen Job auszuüben, beurteilen viele Ärztinnen und Ärzte als therapeutisch wirksam.
An diesem Punkt bieten Betriebe das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM) an – aber was genau ist das eigentlich? Kurz gesagt, steht der etwas sperrige Begriff für die aktive Unterstützung Mitarbeitender bei ihrer Genesung und der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmer:innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu überwinden. Zugleich soll eine erneute Erkrankung aufgrund derselben Ursachen verhindert und somit der Arbeitsplatz erhalten werden. Der oder dem Beschäftigten wird mit einem BEM-Verfahren also die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert.
Vom BEM profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber: Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Beschäftigte stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar. Auch Arbeitgeber haben in Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Interesse daran, erfahrene Mitarbeiter:innen im Unternehmen zu halten.
Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, allen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ein BEM-Verfahren anzubieten. Damit wird eine Kette einzelner Schritte in Gang gesetzt, an deren Anfang die Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter steht. Er oder sie bekommt die ersten Informationen vermittelt, zum Beispiel welche Ziele mit dem BEM verbunden sind, wer im Verfahren beteiligt ist oder dass seine Mitwirkung von entscheidender Bedeutung ist. Die Inanspruchnahme des BEM ist freiwillig! Auch darüber wird der bzw. die Beschäftigte informiert.
Nachdem der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einem BEM schriftlich zugestimmt hat, findet das erste Gespräch statt. Zum einen muss der Arbeitgeber über Möglichkeiten und Grenzen des BEM aufklären. Zum anderen soll erörtert werden, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und die Rückkehr der Mitarbeiter:in an den Arbeitsplatz sichergestellt werden kann. Möglicherweise gibt es auch Ursachen im Arbeitsumfeld, die zur Erkrankung geführt haben, zum Beispiel permanenten Zeitdruck, Schichtarbeit, Konflikte mit Kolleg:innen oder einseitige körperliche Belastung.
Wenn alle relevanten Daten durch den Arbeitgeber zusammengetragen sind, kann das Eingliederungsgespräch stattfinden. Gemeinsam werden nun geeignete Maßnahmen vereinbart und in einem Maßnahmenplan festgehalten. Dem Arbeitgeber stehen hier die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung, von der Anpassung des Arbeitsplatzes über Veränderungen der Arbeitszeit oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Umsetzung des Beschäftigten an einen anderen Arbeitsplatz.
Für ein erfolgreiches BEM lautet die Devise: „Alles mit, aber nichts ohne den Beschäftigten“. Das Verfahren setzt eine vertrauensvolle Gesprächskultur voraus, der/die betroffene Mitarbeiter:in ist an jedem Schritt beteiligt. Auf Datenschutz wird beim BEM-Verfahren besonderer Wert gelegt. Die Weitergabe der persönlichen Daten von Arbeitnehmer:innen darf nur mit Einwilligung erfolgen; Personalakte und die BEM-Akte werden getrennt aufbewahrt.
Bevor ein BEM-Verfahren beendet werden kann, wird geprüft, ob die Maßnahme erfolgreich war und ob sich das BEM positiv auf den Gesundheitszustand der oder des Beschäftigten und seine/ihre Zufriedenheit ausgewirkt hat.

