Die elektronische Patientenakte – was ist das?

Die elektronische Patientenakte – was ist das?

Am 15. Januar 2025 haben alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte, kurz ePA, erhalten. Bei der ePA handelt es sich um einen digitalen Sammelordner, in dem ihre Gesundheitsdaten, wie z. B. medizinische Befunde oder Informationen zu früheren Untersuchungen, gespeichert werden. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und kostenlos.123

Häufig gestellte Fragen rund um die ePA

Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte in Deutschland

Am 29. April ist die elektronische Patiententakte bundesweit gestartet, nachdem sie auf Probe in den Regionen Hamburg, Mittel-, Ober- und Unterfranken getestet wurde.123 Ab dem 1. Oktober müssen alle Leistungsbringer (Krankenkassen, Krankenhäuser, Apotheken etc.) die ePA nutzen.3

Für Kinder und Jugendliche wird die ePA bis zum 15. Lebensjahr von ihren Eltern verwaltet.3

Auch manche privaten Krankenversicherungen bieten die ePA an. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet.123

Kann ich der Nutzung der elektronischen Patientenakte widersprechen?

Ja. In dem Moment, wo Ihre gesetzliche Krankenkasse, Sie darüber informiert, dass Ihre ePA angelegt wurde, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen zu widersprechen. Auch nach Ablauf der 6 Wochen können Sie zu jedem Zeitpunkt widersprechen. Ihre ePA mit den bis dahin enthaltenen Informationen und Daten wird dann von der Krankenkasse wieder gelöscht.3

Widerspruch können Sie bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse oder über die ePA-App einlegen. Sollten Sie Ihre Meinung ändern und möchten die ePA doch nutzen, können Sie ihren Widerspruch jederzeit wieder zurücknehmen.

Wie fordere ich meine elektronische Patientenakte an?

Die ePA wird automatisch von Ihrer Krankenkasse angelegt. Um die ePA nutzen zu können, brauchen Sie eine ePA-App. Jede Krankenkasse bietet eine eigene ePA-App an, die Sie über die gängigen App Stores herunterladen können.


Um die ePA-App nutzen zu können, brauchen Sie:

– ein Smartphone oder Tablet mit Betriebssystem ab Android 10 oder ab iOS 16 oder
– Desktop-PC oder Laptop mit Betriebssystemen wie Windows, macOS und gegebenenfalls Linux sowie ein
– ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 und eigener Tastatur

Die Freischaltung der ePA-App Ihrer Krankenkasse erfolgt über eine PIN. Ihre PIN zur Nutzung der ePA-App fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse an.12

Was kann die ePA-App?

In der ePA-App können Sie alle wichtigen Unterlagen zu Ihrer Krankengeschichte speichern lassen. Das können z. B. Arztberichte, Therapiemaßnahmen und oder Medikationspläne sein. Sie können auch Ihre eigenen Gesundheitsdaten hochladen.12 Wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, können Ihre behandelnden Ärzte und Ärztinnen die in der ePA gespeicherten Unterlagen einsehen. Dadurch können sie sich eine schnelle Übersicht über Ihren Gesundheitszustand und z. B. Ihre Behandlungen machen.12


Die wichtigsten Funktionen der ePA-App auf einen Blick

– Gesundheitsdokumente hochladen oder löschen
– Widersprüchen verwalten
– Zugriffsberechtigungen und Zugriffsdauer festlegen

Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen?

Die Nutzung der ePA ohne App ist möglich, wenn auch eingeschränkt. Sie können z. B. die von den medizinischen Einrichtungen gespeicherten Daten nicht einsehen oder verwalten. Sie können auch keine eigenen Gesundheitsdokumente hochladen.

Wenn Sie Widerspruch einlegen möchten, ist das nur über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse möglich.

Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und Ihrer PIN können Sie jedoch direkt bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin digitale Behandlungsunterlagen hochladen lassen.

Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse benennen, die Ihre ePA für Sie verwaltet. Ihr Stellvertreter oder Ihre Stellvertreterin haben die gleichen Zugriffsrechte wie Sie, können jedoch keinen Widerspruch einlegen, keinen weiteren Vertreter benennen und die ePA nicht löschen.

Wie gebe ich den Zugriff auf meine Daten frei?

Ihre elektronische Gesundheitskarte zusammen mit Ihrer PIN funktionieren als Schlüssel. Damit geben Sie Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin oder einer anderen medizinischen Einrichtung, wie z. B. Ihrer Apotheke oder dem Krankenhaus, Zugang auf Ihre ePA.1

Damit nun berechtigte Leistungsbringer Ihre ePA einsehen können, brauchen diese ebenfalls einen Schlüssel. Das ist der Heilberufsausweis und eine eigene PIN.1

Welche Daten werden in der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Daten, die verpflichtend von Ärzten und Ärztinnen gespeichert werden müssen (Beispiele)1

– elektronischer Medikationsplan
– Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
– Labor- und Bildbefunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder
– Behandlungsbefunde, elektronische Arztbriefe, elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie darüber informieren, welche Daten gespeichert werden.


Daten, die auf Ihren Wunsch gespeichert werden können (Beispiele)1

– Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
– eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie)
– Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
– Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
– Elektronische Dokumentation der ärztlichen oder therapeutischen Behandlungsdokumentation

Wunsch-Daten können nur durch berechtigte Leistungserbringer gespeichert werden. Das ist zum Start der ePA eventuell nicht immer möglich.


Eigene Daten, die Sie auf Ihrer ePA speichern können (Beispiele)14

– eigene medizinische Unterlagen
– Vitaldaten aus Smartwatches
– digitale Gesundheits- oder Schmerztagebücher
– Daten von Gesundheits-Apps

Eigenen Gesundheitsunterlagen, die Sie nicht in digitaler Form vorliegen haben, können z. B. mit dem Handy abfotografiert und in Ihrer ePA hochgeladen werden.1


Daten, die von ihrer Krankenkasse gespeichert werden
– Abrechnungsdaten zu medizinischen Leistungen
– Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (Nur mit Ihrer schriftlichen oder elektronischen Einwilligung möglich)

Damit die Daten auf Ihrer ePA gespeichert werden können, dürfen Sie dem nicht widersprochen haben.

Schon gewusst: Auf Anfrage ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, ältere medizinische Dokumente in Papierform Ihnen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Innerhalb von 2 Jahren können Sie zwei Anfragen stellen. Es können pro Anfrage bis zu 10 ältere medizinische Dokumente angefordert werden.

Arztpraxen sind nicht verpflichtet, ältere Arztbriefe oder Befunde zu digitalisieren und in Ihrer ePA abzulegen.

Wer darf die elektronische Patientenakte einsehen?

Wer ihre Patientenakte einsehen kann und welche Inhalte zugänglich sind, bestimmen Sie.4 Diese Zugriffsrechte können Sie zu jeder Zeit wieder entziehen oder neu zu teilen.5 Über Ihre ePA-App entscheiden Sie, ob Sie Ärzten und Ärztinnen oder anderen Leistungsbringern, wie Apotheken oder Krankenhäuser, Zugriff auf Ihre Daten geben möchten. Sie können z. B. Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin eine Zugriffsberechtigung nur für den Tag Ihrer Behandlung erteilen.

Gesetzlich geregelt ist, welche Leistungserbringer grundsätzlich auf Ihre Akte Zugriff haben, welche Inhalte gelesen und welche Daten gespeichert werden können.1 Der Zugriff ist zeitlich begrenzt:13

– Ärzte und Ärztinnen und Krankenhäuser: 90 Tage
– Apotheken: 3 Tage
– Krankenkasse: kein Zugriff

Schon gewusst? Mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, können – voraussichtlich ab 2026 – Gesundheitsdaten aus der ePA für gemeinwohlorientierte Zwecke von Ihnen gespendet werden.6 Die Gesundheitsdaten werden so übermittelt, dass sie nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden können. Die Spende Ihrer Gesundheitsdaten ist vom Gesetzgeber geregelt. Sie ist freiwillig. Sie müssen jedoch aktiv Widerspruch über die ePA-App oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkassen einlegen, wenn Sie Ihre Daten nicht spenden wollen.78

Weitere interessante Themen

Autoren- & Quellinformationen

Dieser Text entspricht den redaktionellen Standards der J&J withMe und wurde von einem Mitglied des redaktionellen Beirats der J&J withMe geprüft. Lernen Sie hier den medizinischen Beirat unserer Redaktion kennen.

EM-150081

Logo Janssen | Pharmaceutical Companies of Johnson & Johnson