
Am 15. Januar 2025 haben alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte, kurz ePA, erhalten. Bei der ePA handelt es sich um einen digitalen Sammelordner, in dem ihre Gesundheitsdaten, wie z. B. medizinische Befunde oder Informationen zu früheren Untersuchungen, gespeichert werden. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und kostenlos.123
Am 29. April ist die elektronische Patiententakte bundesweit gestartet, nachdem sie auf Probe in den Regionen Hamburg, Mittel-, Ober- und Unterfranken getestet wurde.123 Ab dem 1. Oktober müssen alle Leistungsbringer (Krankenkassen, Krankenhäuser, Apotheken etc.) die ePA nutzen.3
Für Kinder und Jugendliche wird die ePA bis zum 15. Lebensjahr von ihren Eltern verwaltet.3
Auch manche privaten Krankenversicherungen bieten die ePA an. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet.123
Ja. In dem Moment, wo Ihre gesetzliche Krankenkasse, Sie darüber informiert, dass Ihre ePA angelegt wurde, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen zu widersprechen. Auch nach Ablauf der 6 Wochen können Sie zu jedem Zeitpunkt widersprechen. Ihre ePA mit den bis dahin enthaltenen Informationen und Daten wird dann von der Krankenkasse wieder gelöscht.3
Widerspruch können Sie bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse oder über die ePA-App einlegen. Sollten Sie Ihre Meinung ändern und möchten die ePA doch nutzen, können Sie ihren Widerspruch jederzeit wieder zurücknehmen.
Die ePA wird automatisch von Ihrer Krankenkasse angelegt. Um die ePA nutzen zu können, brauchen Sie eine ePA-App. Jede Krankenkasse bietet eine eigene ePA-App an, die Sie über die gängigen App Stores herunterladen können.
Um die ePA-App nutzen zu können, brauchen Sie:
– ein Smartphone oder Tablet mit Betriebssystem ab Android 10 oder ab iOS 16 oder
– Desktop-PC oder Laptop mit Betriebssystemen wie Windows, macOS und gegebenenfalls Linux sowie ein
– ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 und eigener Tastatur
Die Freischaltung der ePA-App Ihrer Krankenkasse erfolgt über eine PIN. Ihre PIN zur Nutzung der ePA-App fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse an.12
In der ePA-App können Sie alle wichtigen Unterlagen zu Ihrer Krankengeschichte speichern lassen. Das können z. B. Arztberichte, Therapiemaßnahmen und oder Medikationspläne sein. Sie können auch Ihre eigenen Gesundheitsdaten hochladen.12 Wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, können Ihre behandelnden Ärzte und Ärztinnen die in der ePA gespeicherten Unterlagen einsehen. Dadurch können sie sich eine schnelle Übersicht über Ihren Gesundheitszustand und z. B. Ihre Behandlungen machen.12
Die wichtigsten Funktionen der ePA-App auf einen Blick
– Gesundheitsdokumente hochladen oder löschen
– Widersprüchen verwalten
– Zugriffsberechtigungen und Zugriffsdauer festlegen
Die Nutzung der ePA ohne App ist möglich, wenn auch eingeschränkt. Sie können z. B. die von den medizinischen Einrichtungen gespeicherten Daten nicht einsehen oder verwalten. Sie können auch keine eigenen Gesundheitsdokumente hochladen.
Wenn Sie Widerspruch einlegen möchten, ist das nur über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse möglich.
Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und Ihrer PIN können Sie jedoch direkt bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin digitale Behandlungsunterlagen hochladen lassen.
Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse benennen, die Ihre ePA für Sie verwaltet. Ihr Stellvertreter oder Ihre Stellvertreterin haben die gleichen Zugriffsrechte wie Sie, können jedoch keinen Widerspruch einlegen, keinen weiteren Vertreter benennen und die ePA nicht löschen.
Ihre elektronische Gesundheitskarte zusammen mit Ihrer PIN funktionieren als Schlüssel. Damit geben Sie Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin oder einer anderen medizinischen Einrichtung, wie z. B. Ihrer Apotheke oder dem Krankenhaus, Zugang auf Ihre ePA.1
Damit nun berechtigte Leistungsbringer Ihre ePA einsehen können, brauchen diese ebenfalls einen Schlüssel. Das ist der Heilberufsausweis und eine eigene PIN.1
Daten, die verpflichtend von Ärzten und Ärztinnen gespeichert werden müssen (Beispiele)1
– elektronischer Medikationsplan
– Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
– Labor- und Bildbefunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder
– Behandlungsbefunde, elektronische Arztbriefe, elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie darüber informieren, welche Daten gespeichert werden.
Daten, die auf Ihren Wunsch gespeichert werden können (Beispiele)1
– Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
– eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie)
– Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
– Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
– Elektronische Dokumentation der ärztlichen oder therapeutischen Behandlungsdokumentation
Wunsch-Daten können nur durch berechtigte Leistungserbringer gespeichert werden. Das ist zum Start der ePA eventuell nicht immer möglich.
Eigene Daten, die Sie auf Ihrer ePA speichern können (Beispiele)14
– eigene medizinische Unterlagen
– Vitaldaten aus Smartwatches
– digitale Gesundheits- oder Schmerztagebücher
– Daten von Gesundheits-Apps
Eigenen Gesundheitsunterlagen, die Sie nicht in digitaler Form vorliegen haben, können z. B. mit dem Handy abfotografiert und in Ihrer ePA hochgeladen werden.1
Daten, die von ihrer Krankenkasse gespeichert werden
– Abrechnungsdaten zu medizinischen Leistungen
– Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (Nur mit Ihrer schriftlichen oder elektronischen Einwilligung möglich)
Damit die Daten auf Ihrer ePA gespeichert werden können, dürfen Sie dem nicht widersprochen haben.
Schon gewusst: Auf Anfrage ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, ältere medizinische Dokumente in Papierform Ihnen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Innerhalb von 2 Jahren können Sie zwei Anfragen stellen. Es können pro Anfrage bis zu 10 ältere medizinische Dokumente angefordert werden.
Arztpraxen sind nicht verpflichtet, ältere Arztbriefe oder Befunde zu digitalisieren und in Ihrer ePA abzulegen.
Wer ihre Patientenakte einsehen kann und welche Inhalte zugänglich sind, bestimmen Sie.4 Diese Zugriffsrechte können Sie zu jeder Zeit wieder entziehen oder neu zu teilen.5 Über Ihre ePA-App entscheiden Sie, ob Sie Ärzten und Ärztinnen oder anderen Leistungsbringern, wie Apotheken oder Krankenhäuser, Zugriff auf Ihre Daten geben möchten. Sie können z. B. Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin eine Zugriffsberechtigung nur für den Tag Ihrer Behandlung erteilen.
Gesetzlich geregelt ist, welche Leistungserbringer grundsätzlich auf Ihre Akte Zugriff haben, welche Inhalte gelesen und welche Daten gespeichert werden können.1 Der Zugriff ist zeitlich begrenzt:13
– Ärzte und Ärztinnen und Krankenhäuser: 90 Tage
– Apotheken: 3 Tage
– Krankenkasse: kein Zugriff
Schon gewusst? Mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, können – voraussichtlich ab 2026 – Gesundheitsdaten aus der ePA für gemeinwohlorientierte Zwecke von Ihnen gespendet werden.6 Die Gesundheitsdaten werden so übermittelt, dass sie nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden können. Die Spende Ihrer Gesundheitsdaten ist vom Gesetzgeber geregelt. Sie ist freiwillig. Sie müssen jedoch aktiv Widerspruch über die ePA-App oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkassen einlegen, wenn Sie Ihre Daten nicht spenden wollen.78
Dieser Text entspricht den redaktionellen Standards der J&J withMe und wurde von einem Mitglied des redaktionellen Beirats der J&J withMe geprüft. Lernen Sie hier den medizinischen Beirat unserer Redaktion kennen.
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