
Lungenkrebs ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, die deutlich besser behandelt werden kann, wenn sie frühzeitig erkannt wird. Personen mit einem erhöhten Risiko für Lungenkrebs wird daher seit April 2026 eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Tumoren in der Lunge angeboten. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch auf ein Lungenkrebsscreening haben, wie die Untersuchung abläuft und an wen Sie sich wenden können, um ein Lungenkrebsscreening zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis:
Lungenkrebs ist in Deutschland die zweithäufigste Krebserkrankung bei Männern und die dritthäufigste bei Frauen.1 Die wichtigste Ursache für Lungenkrebs ist das Rauchen von Tabak, wobei das Erkrankungsrisiko mit der Dauer und Intensität des Rauchens zunimmt. Über 85 % der Lungenkrebserkrankungen werden mit dem Rauchen in Verbindung gebracht.2
Die Medizin hat bei der Behandlung von Krebserkrankungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten große Fortschritte gemacht.3 Die Heilungschancen bei Lungenkrebs hängen jedoch entscheidend davon ab, in welchem Stadium der Tumor entdeckt wird. Wird die Erkrankung früh erkannt und hat sich noch nicht in der Lunge oder im Körper ausgebreitet (man spricht von Lungenkrebs-Metastasen), kann sie oft operiert und unter Umständen sogar geheilt werden.4
Hier finden Sie mehr Informationen zur Behandlung von Lungenkrebs
Das Problem: Lungenkrebs verursacht im Anfangsstadium meist keine oder nur sehr unspezifische Anzeichen.4 Viele Betroffene fühlen sich zunächst gesund und suchen daher keinen Arzt auf. Häufig wird Lungenkrebs deshalb erst in einem späten Stadium erkannt, wenn bereits Symptome auftreten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Erkrankung oft weit fortgeschritten und schwierig zu behandeln.4 Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben, an Lungenkrebs zu erkranken, können regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen (sogenannte Lungenkrebsscreenings) in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.5
Ein Lungenkrebsscreening ist eine Früherkennungsuntersuchung für Menschen mit erhöhtem Lungenkrebsrisiko. Ziel ist es, bösartige Veränderungen in der Lunge zu erkennen, bevor Anzeichen von Lungenkrebs bemerkbar sind.2 In Deutschland ist das Lungenkrebsscreening seit April 2026 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung5, da wissenschaftliche Studien gezeigt haben, dass eine jährliche Früherkennungsuntersuchung bei Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko die Wahrscheinlichkeit, dass sie an Lungenkrebs sterben senkt.2
Für die Früherkennung wird eine sogenannte Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) eingesetzt.2 Dabei werden Röntgenbilder der Lunge bzw. des Brustkorbs aus verschiedenen Winkeln gemacht, aus denen ein Computer sehr genaue Schichtbilder errechnet. Im Gegensatz zur normalen Röntgenaufnahme, auf der sich alle Organe und Strukturen, die hintereinander liegen, überlagern, ist es mittels CT möglich, die Lage jeder einzelnen Struktur im Körper dreidimensional darzustellen. Dadurch werden auch kleine Veränderungen, die auf Lungenkrebs hinweisen können, auf den Bildern erkennbar und können genau lokalisiert werden.6
Wichtig ist: Ein Screening verhindert keine Krebserkrankung. Es kann einen Tumor lediglich möglichst früh entdecken, was sich positiv auf die Behandlung auswirken kann. Um das Risiko für Lungenkrebs zu senken, sind der Verzicht auf Tabakrauchen und eine gesunde Lebensweise die wirksamsten Maßnahmen.
Ein Rauchstopp senkt das Lungenkrebsrisiko unabhängig vom persönlichen Alter und der bisherigen Rauchdauer. Wenn Sie Raucher bzw. Raucherin sind und Ihr Risiko an Lungenkrebs zu erkranken senken wollen, sollten Sie mit dem Rauchen aufhören.
Holen Sie sich dazu die Hilfe, die Sie benötigen. Ihr Hausarzt kann Sie dabei unterstützen.
Das Lungenkrebsscreening ist in Deutschland seit April 2026 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Anspruch haben Menschen mit einem besonders hohen Risiko für Lungenkrebs. Konkret werden Menschen mit folgenden Voraussetzungen angesprochen:
Der Begriff „Packungsjahre“ beschreibt die Menge an Tabak, die jemand im Laufe seines Lebens geraucht hat. Ein Packungsjahr entspricht dem täglichen Konsum einer Packung mit 20 Zigaretten über ein Jahr hinweg. Die Berechnung lautet:
Packungsjahre = Anzahl täglich gerauchter Zigarettenpackungen × Anzahl der Raucherjahre
Beispiel: ½ Packung (10 Zigaretten) × 30 Jahre = 15 Packungsjahre à Voraussetzung für ein Lungenkrebsscreening erfüllt
Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an, wenn die oben genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Sie oder er kann Sie hinsichtlich der Untersuchung beraten und eine Überweisung an eine qualifizierte radiologische Praxis ausstellen.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf ein Lungenkrebsscreening mittels eines interaktiven Tools und finden Sie viele weitere nützliche Informationen zur Vorsorgeuntersuchung über die Kampagne „DU BIST AM ZUG!“ des Bundesverbands Selbsthilfe Lungenkrebs e. V.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und die Voraussetzungen für das Lungenkrebsscreening erfüllen, ist die Untersuchung für Sie kostenfrei. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für die ärztliche Beratung, die Überweisung sowie die Untersuchung in einer dafür zugelassenen radiologischen Einrichtung.5
Auch Privatversicherte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können am Lungenkrebsscreening teilnehmen. In der Regel erstatten private Krankenversicherungen ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten entsprechend der gesetzlich eingeführten Programme. Dazu gehört auch das Lungenkrebsscreening.7
Das systematische Screeningprogramm wird nur für besonders gefährdete Personen angeboten. Personen, die nicht in diese Gruppe fallen und keine Anzeichen für Lungenkrebs aufweisen, haben die Möglichkeit ein CT als Selbstzahler durchführen zu lassen. Sollten Sie Symptome bei sich feststellen, die auf Lungenkrebs hindeuten können, sollten Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden.
Der erste Schritt zum Lungenkrebsscreening ist ein Termin bei einer speziell geschulten hausärztlichen oder internistischen Praxis. Vor der Überweisung an die Radiologie findet immer ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Dabei prüft Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen.5 Außerdem erfahren Sie alles über die Vorteile, Grenzen und Risiken der Untersuchung. Die Teilnahme am Screening ist vollkommen freiwillig. Das Gespräch hilft Ihnen dabei, eine gut informierte Entscheidung für Ihre Gesundheit zu treffen.
Mehr Informationen, die bei der Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Lungenkrebsscreening helfen können, finden Sie in der Broschüre Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Erfüllt eine Person die Kriterien und entscheidet sich für die Teilnahme, stellt die hausärztliche oder internistische Praxis eine Überweisung an eine Radiologie. Dort wird anschließend die eigentliche Früherkennungsuntersuchung durchgeführt.5
Die Früherkennung von Lungenkrebs erfolgt in einer speziell qualifizierten radiologischen Praxis mithilfe einer sogenannten Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT). Dabei handelt es sich um eine spezielle CT-Untersuchung des Brustkorbs, die mit deutlich weniger Strahlung auskommt als eine herkömmliche Computertomographie.2 Für die Untersuchung sind in der Regel keine besonderen Vorbereitungen erforderlich. Während Sie auf einer Liege liegen, werden die Aufnahmen bei modernen CT-Geräten von einem ca. 70 cm breiten Ring gemacht, der sich entlang des Oberkörpers bewegt. So ist diese Untersuchung auch für Menschen, die sich in engen Räumen unwohl fühlen, meist kein Problem.6 Die Untersuchung selbst ist schmerzfrei, dauert nur wenige Minuten und erfolgt üblicherweise ohne Kontrastmittel.
Anschließend können Sie die Praxis in der Regel sofort wieder verlassen und Ihren gewohnten Aktivitäten nachgehen. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie und – sofern eine Zustimmung erfolgt ist – Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt einen ausführlichen Befundbericht.8
Die Ergebnisse der CT-Untersuchung werden von einer Radiologin bzw. einem Radiologen, die/der speziell geschult wurde, begutachtet – unterstütz von Computerprogrammen. Bei auffälligen oder uneindeutigen Befunden wird eine Spezialistin bzw. ein Spezialisst zusätzlich hinzugezogen. Deshalb dauert es bis zu 2 Wochen, bevor Sie und/oder Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt einen der Befundbericht erhalten oder ein Anschlusstermin zur Ergebnisbesprechung vereinbart wird.8
Folgende Ergebnisse sind möglich:8
Bei einem Teil der Untersuchten wird Lungenkrebs diagnostiziert, der in der Lebenszeit der jeweiligen Person keine Beschwerden verursacht hätte, z. B. weil es sich um einen sehr langsam wachsenden Tumor handelt oder die Person aufgrund einer anderen Ursache stirbt, bevor Symptome des Lungentumors spürbar werden. Dies nennt man Überdiagnose. Da jedoch nicht vorhersagbar ist, ob ein Lungentumor Probleme machen wird, wird er in der Regel behandelt, obwohl die Behandlung eventuell nicht nötig gewesen wäre. Man spricht dann von Übertherapie.8
Zu einer Überdiagnose kommt bei ca. 7 von 1.000 Untersuchungen.8 Sie sind einer der Gründe, weshalb ein Lungenkrebsscreening nur bei Personen mit hohem Risiko für Lungenkrebs und bis zu einem bestimmten Alter durchgeführt wird.
Aktuelle und ehemalige starke Raucher haben ein erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Je früher eine Lungenkrebserkrankung festgestellt wird, desto besser kann sie behandelt und möglicherweise sogar geheilt werden. Wenn Sie zwischen 50 – 75 Jahre alt sind, lange Zeit stark rauchen oder geraucht haben (mind. 15 Packungsjahre, nicht länger als 10 Jahre zurückliegend) sollten Sie das Vorsorgeangebot von regelmäßen Lungenkrebsscreening wahrnehmen. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich beraten!
Mehr Informationen zu Lebenserwartung und Heilungschancen bei Lungenkrebs finden Sie auf unserer Website J&J withMe - Lungenkrebs
Erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite mehr über die Erkrankung, moderne Diagnoseverfahren, Therapieoptionen und unterstützende Angebote für Betroffene und Angehörige.
Dieser Text entspricht den redaktionellen Standards der J&J withMe und wurde von einem Mitglied des redaktionellen Beirats der J&J withMe geprüft. Lernen Sie hier den medizinischen Beirat unserer Redaktion kennen.
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